310.000 Euro für mehr Sicherheit: Landesförderung stärkt Brandschutz in Lüchow-Dannenberg
Die SPD-geführte Landesregierung unterstützt 30 besonders finanzschwache Kommunen in Niedersachsen mit insgesamt rund 18,6 Millionen Euro aus dem Bedarfszuweisungsfonds. Von dieser Förderung profitiert auch der Landkreis Lüchow-Dannenberg: Für die Modernisierung und Erweiterung der Integrierten Leitstelle (ILS) stehen 310.000 Euro zur Verfügung, mit denen gezielt der abwehrende Brandschutz gestärkt wird.
„Das ist eine sehr gute Nachricht für den Landkreis und die Menschen vor Ort“, erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Jan Henner Putzier. „Unsere Feuerwehren leisten tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung. Mit der Förderung können dringend notwendige Investitionen umgesetzt werden, die die Einsatzfähigkeit nachhaltig stärken.“
Die Bedarfszuweisungen dienen der Unterstützung notwendiger kommunaler Investitionen im Brandschutz. Gefördert werden unter anderem der Neubau, die Erweiterung und Sanierung von Feuerwehrhäusern sowie die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, technischer Ausrüstung sowie Dienst- und Schutzkleidung. Die Förderquote beträgt in der Regel rund 75 Prozent der förderfähigen Kosten; bei größeren Projekten sind Zuschüsse von bis zu 1,6 Millionen Euro möglich.
Putzier betont: „Der Investitionsbedarf der Kommunen im Brandschutz ist weiterhin hoch. Gerade angesichts steigender Kosten ist diese gezielte Unterstützung wichtig. Mit diesem Geld wird die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren im Land und das Engagement ihrer Mitglieder nachhaltig gestärkt – das kommt unserer aller Sicherheit zugute.“
Der SPD-Abgeordnete ergänzt: „Es ist richtig und wichtig, dass das Land auch 2026 an der gezielten Unterstützung finanzschwacher Kommunen festhält. So stellen wir sicher, dass notwendige Investitionen nicht an engen Haushaltslagen scheitern – auch hier bei uns in Lüchow-Dannenberg.“
Hintergrund:
Bedarfszuweisungen sind ein Instrument des kommunalen Finanzausgleichs nach dem Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz (NFAG). Sie werden besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, die ihre eigene Konsolidierungsbereitschaft nachgewiesen haben, um ihre Finanzkraft zu stärken und wichtige Pflichtaufgaben erfüllen zu können.