„Angebote der kommunalen und gemeinwohlorientierten Erwachsenenbildung sind in der Regel von der Umsatzsteuer befreit.

Diese Regelung ermöglicht es allen Erwachsenen in Niedersachsen, kostengünstig neue Sprachen zu erlernen, den Umgang mit digitalen Tools zu verbessern oder neue Fähigkeiten zu entdecken. Mit der heutigen Verabschiedung stellen wir klar, dass Niedersachsen diese Bundesregelung auch für die Zukunft aufrechterhalten will.

Aktuell herrscht bei den Anbietern und Kommunen große Unsicherheit. Die Erhebung einer Umsatzsteuer würde zu Mehrkosten führen, die entweder von den meist kommunalen Trägern oder von den Kursteilnehmenden getragen werden müssten.

Das ist aus sozialer Sicht schädlich: Der Grundgedanke gemeinwohlorientierter Bildungsträger ist es, die Interessen und Fähigkeiten aller Menschen zu fördern, unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit und finanziellen Situation. Dieser Grundgedanke ist mit einer Umsatzsteuer, wie sie aktuell diskutiert wird, nicht vereinbar. Deshalb bitten wir den Bund, Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und ähnliche Träger der Erwachsenenbildung weiterhin von der Umsatzsteuer auszunehmen.“