Am Donnerstag wurde der Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung eingebracht. Die Umbauordnung soll in die NBauO integriert werden, gleichzeitig sieht die Novellierung der Bauordnung erhebliche Erleichterungen für Baumaßnahmen bei bestehenden Gebäuden vor. 

„Wir begegnen dem angespannten Wohnungsmarkt in Niedersachsen. Umbauten sind dabei eine zentrale Säule, wir werden sie erleichtern. Des Weiteren werden wir die nötigen Voraussetzungen schaffen, um den neuen Gebäudetyp ‚E‘ zu ermöglichen. Wir vereinfachen Regelungen und beschleunigen Bauverfahren“, teilt der Landtagsabgeordnete Jan Henner Putzier mit. 

Bei Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen von älteren Gebäuden stellt sich häufig das Problem, dass bestehende Bauteile nicht den aktuellen bautechnischen Anforderungen entsprechen. In Zukunft soll es nun nicht mehr – wie heute – zwingend sein, beim Um- und Ausbau den neuesten Standard anzuwenden. Stattdessen werden auch niedrigere Standards künftig ausreichen. Insbesondere der Dachgeschossausbau soll so erleichtert werden.

„Den Bauherren wird durch die Reduzierung der Kosten ein Anreiz geboten, in bestehende Gebäude zu investieren, anstatt sie abzureißen und neu zu bauen. Dadurch wird nicht nur die Klimabilanz verbessert, sondern auch eine erhebliche Senkung der CO2-Emissionen im Baubereich angestrebt“, so Putzier. Darüber hinaus werden weitere Vereinfachungen und Verbesserungen im Wohnungsbau vorgeschlagen, um den zwischen Bund und Ländern geschlossenen „Bau-Turbo-Pakt“ umzusetzen. Mit der Novelle soll ein Bauantrag nach drei Monaten automatisch als genehmigt gelten – so wird Bauunternehmen der Baubeginn im Sinne eines effizienten Bürokratieabbaus vereinfacht.

Putzier freut sich über den Gesetzentwurf, der am Donnerstag ins Parlament eingebracht wurde: „Mit der Novelle werden Regelungen vereinfacht, Verfahren beschleunigt und Bauen damit günstiger. Das findet übrigens mittlerweile bundesweit Beachtung.“